Allgemeine Geschäftsbedingungen
FFWD Production – Activ Park
Artikel 1 – Gegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Organisationsbedingungen für Aktivitäten (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ genannt) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen FFWD Production – Activ Park (nachfolgend „der Veranstalter“) und jeder natürlichen oder juristischen Person, die eine oder mehrere Aktivitäten reserviert (nachfolgend „der Kunde“).
Jede Reservierung setzt die vollständige, uneingeschränkte und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung voraus.
Artikel 2 – Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Reservierungen, die erfolgen:
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über die Website
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per E-Mail
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oder über jedes andere vom Veranstalter akzeptierte Kommunikationsmittel
Sie haben Vorrang vor allen anderen Bedingungen oder Dokumenten des Kunden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Artikel 3 – Reservierung und Bestätigung
Reservierungen erfolgen ausschließlich:
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über die Website
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per E-Mail
Für Aktivitäten, die innerhalb von weniger als 48 Stunden stattfinden, muss die Reservierung zwingend über WhatsApp erfolgen.
Eine Reservierung gilt erst dann als verbindlich und bestätigt, wenn die vollständige Zahlung oder die geforderte Anzahlung eingegangen ist.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, unvollständige oder unbezahlte Reservierungen abzulehnen.
Artikel 4 – Gruppenverantwortlicher
Die Person, die die Reservierung vornimmt, gilt automatisch als Organisator und verantwortliche Person der Gruppe.
Der Gruppenorganisator ist alleiniger Ansprechpartner des Veranstalters und verpflichtet sich:
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sämtliche Teilnehmer über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung zu informieren
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deren Einhaltung sicherzustellen
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dafür zu sorgen, dass alle Teilnehmer die Sicherheitsanweisungen und Anweisungen des Personals befolgen
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während der gesamten Dauer der Aktivität anwesend zu sein
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für das Verhalten aller Teilnehmer während der gesamten Aktivität verantwortlich zu sein
Der Gruppenorganisator trägt die Verantwortung für das Verhalten sämtlicher von ihm angemeldeten Teilnehmer.
Im Falle von Beschädigungen von Material, Schäden an Infrastrukturen, gefährlichem oder unangemessenem Verhalten oder der Missachtung von Sicherheitsvorschriften kann der Gruppenorganisator für die Handlungen der Teilnehmer seiner Gruppe sowie für die daraus entstehenden finanziellen Folgen haftbar gemacht werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jede Person, deren Verhalten die Sicherheit der Teilnehmer, des Personals oder der Anlagen gefährdet, sofort von der Aktivität auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Der Gruppenorganisator kann sich gegebenenfalls an den für die Vorfälle verantwortlichen Teilnehmer wenden. Zu diesem Zweck kann er aufgefordert werden, die Kontaktdaten und erforderlichen Informationen über den betreffenden Teilnehmer im Rahmen eines möglichen Verfahrens oder einer Beschwerde zu übermitteln.
Artikel 5 – Anzahl der Teilnehmer
Der Gruppenorganisator verpflichtet sich, die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 5 Werktage vor der Aktivität mitzuteilen.
Andernfalls behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Leistungen auf Grundlage der ursprünglich reservierten Teilnehmerzahl zu berechnen.
Bei nicht fristgerecht gemeldeten Abwesenheiten erfolgt keine Rückerstattung oder Preisreduzierung.
Artikel 6 – Preise und besondere Bedingungen
Sofern nicht anders angegeben, gelten die Angebote für Gruppen von mindestens 10 Teilnehmern.
Bei einer geringeren Teilnehmerzahl kann eine Pauschale berechnet werden.
Änderungen eines Standardprogramms sind möglich, können jedoch zusätzliche Kosten verursachen.
Artikel 7 – Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort zahlbar.
In bestimmten Fällen kann eine Anzahlung verlangt werden.
Der Restbetrag ist dann am Tag der Aktivität in einer einzigen Gesamtzahlung durch den Gruppenverantwortlichen zu begleichen.
Die akzeptierten Zahlungsmittel werden bei der Reservierung mitgeteilt.
Bei Zahlungsverzug sind von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung geschuldet:
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eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch 50 €
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Verzugszinsen in Höhe von 15 % pro Jahr
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pauschale Verwaltungskosten in Höhe von 12,50 €
Artikel 8 – Stornierung und Nichterscheinen
Jede Stornierung muss per E-Mail mit Empfangsbestätigung erfolgen.
Es gelten folgende Bedingungen:
Bis 16 Tage vor der Aktivität
kostenlose Stornierung, Rückerstattung ausschließlich in Form eines Gutscheins, abzüglich 15 % Bearbeitungsgebühren
Zwischen dem 15. und dem 6. Tag vor der Aktivität
50 % des Gesamtbetrags werden als Entschädigung einbehalten
Ab dem 5. Tag vor der Aktivität
100 % des Gesamtbetrags sind geschuldet
Im Falle des Nichterscheinens der Gruppe oder einer verspäteten Stornierung wird die gesamte Aktivität in Rechnung gestellt.
Verantwortung im Zusammenhang mit der Anreise der Teilnehmer
Der Veranstalter kann nicht verantwortlich gemacht werden, wenn ein oder mehrere Teilnehmer aus Gründen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, nicht zum Veranstaltungsort gelangen können, insbesondere aufgrund von:
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ungünstigen Wetterbedingungen
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Verkehrsproblemen
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Fahrzeugpannen
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Transportproblemen
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Streiks
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Unfällen
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oder sonstigen Ereignissen, die die Anreise verhindern
In solchen Fällen bleiben die oben genannten Stornierungsbedingungen vollständig anwendbar.
Die Stornierung einer Gruppenreservierung kann nicht aufgrund einer individuellen Verhinderung (Krankheit, Unfall, Todesfall oder persönliche Umstände eines Teilnehmers) akzeptiert werden.
Artikel 9 – Höhere Gewalt
Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn eine Aktivität aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder geändert werden muss, insbesondere im Falle von:
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Naturkatastrophen
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extremen Wetterbedingungen
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behördlichen oder staatlichen Entscheidungen
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Streiks
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Epidemien
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oder anderen Ereignissen außerhalb seines Einflussbereichs
In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen in Form eines Gutscheins für eine spätere Aktivität gutgeschrieben.
Artikel 10 – Organisation und Ablauf der Aktivitäten
Der Veranstalter unterliegt einer Sorgfaltspflicht (Mittelverpflichtung) und nicht einer Erfolgspflicht.
Jeder Teilnehmer erkennt an, dass die Teilnahme an den Aktivitäten mit gewissen Risiken verbunden ist und verpflichtet sich, sämtliche Sicherheitsanweisungen und Instruktionen des Personals strikt einzuhalten.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einer Person den Zugang zu einer Aktivität zu verweigern oder eine Aktivität zu unterbrechen, wenn diese Person:
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die Anweisungen nicht befolgt
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gefährliches oder unangemessenes Verhalten zeigt
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unter Einfluss von Alkohol oder Drogen steht
Dies begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Bei verspäteter Ankunft der Gruppe kann die Dauer der Aktivität verkürzt werden, um den Zeitplan einzuhalten. Eine Rückerstattung oder Verlängerung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Alkohol und Verhalten der Teilnehmer
Übermäßiger Alkoholkonsum vor oder während der Aktivitäten ist strengstens untersagt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmern den Zugang zu einer Aktivität zu verweigern oder sie sofort auszuschließen, wenn sie sich in alkoholisiertem Zustand befinden oder ein gefährliches oder aggressives Verhalten zeigen.
Der Ausschluss eines oder mehrerer Teilnehmer begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, Entschädigung oder Verschiebung der Aktivität.
Wenn das Verhalten eines oder mehrerer Teilnehmer die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Aktivität gefährdet, behält sich der Veranstalter außerdem das Recht vor, die Aktivität für die gesamte Gruppe zu beenden.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Der Gruppenorganisator bleibt für das Verhalten der von ihm angemeldeten Teilnehmer verantwortlich.
Artikel 11 – Haftungsausschlusserklärung
Die Teilnahme an den Aktivitäten setzt die obligatorische Unterzeichnung einer Haftungsausschlusserklärung durch jeden Teilnehmer voraus.
Wird diese Erklärung nicht unterzeichnet, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Zugang zur Aktivität zu verweigern, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
Der Gruppenorganisator ist für das Einsammeln der Unterschriften verantwortlich.
Artikel 12 – Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
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die Nichtbeachtung der Anweisungen
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eine unsachgemäße Nutzung des Materials
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eine gesundheitliche Ungeeignetheit eines Teilnehmers für die betreffende Aktivität
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Veranstalters auf den tatsächlich für die betreffende Aktivität gezahlten Betrag beschränkt.
Artikel 13 – Sachschäden
Jegliche Schäden an Infrastruktur, Anlagen oder Ausrüstung werden dem Gruppenorganisator in Rechnung gestellt.
Sollten diese Schäden den normalen Betrieb der Anlage beeinträchtigen, kann eine zusätzliche Entschädigung verlangt werden.
Artikel 14 – Persönliche Gegenstände
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, auch nicht in Schließfächern oder auf dem Parkplatz.
Fundsachen werden maximal 7 Tage aufbewahrt.
Artikel 15 – Rabatte und Angebote
Rabatte, Gutscheine oder Sonderangebote müssen bei der Reservierung angegeben werden.
Vor Ort werden keine Rabatte gewährt.
Angebote sind nicht miteinander kombinierbar.
Artikel 16 – Personenbezogene Daten
Die bei einer Reservierung oder Kontaktaufnahme erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
Diese Daten werden ausschließlich zur Verwaltung von Reservierungen und zur Pflege der Kundenbeziehung verwendet.
Der Veranstalter kann gelegentlich Informationen, Neuigkeiten oder Angebote zu seinen Aktivitäten versenden.
Die Daten werden niemals zu kommerziellen Zwecken verkauft oder an Dritte weitergegeben.
Jede Person hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch und Löschung ihrer Daten.
Jede Kommunikation enthält einen Abmeldelink.
Artikel 17 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Beschwerden und Online-Bewertungen
Jede Beschwerde bezüglich einer Aktivität muss innerhalb einer angemessenen Frist an den Veranstalter gerichtet werden, damit die Situation geprüft und gegebenenfalls eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.
Online-Bewertungen müssen eine reale und ehrliche Erfahrung widerspiegeln.
Jeder Versuch von Druck, Drohung oder Erpressung mit dem Ziel, eine Rückerstattung, Preisnachlass oder sonstigen Vorteil im Austausch für die Änderung, Löschung oder Nichtveröffentlichung einer negativen Bewertung zu erlangen, kann geeignete Maßnahmen und gegebenenfalls rechtliche Schritte nach sich ziehen.
Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem belgischen Recht.
Für sämtliche Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von Verviers zuständig.
Die maßgebliche Vertragssprache ist Französisch.
Artikel 18 – Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Jede Reservierung setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.
Diese Annahme erfolgt:
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bei einer Online-Reservierung durch das Ankreuzen des entsprechenden Feldes
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bei einer Reservierung per E-Mail oder Nachricht (insbesondere über WhatsApp) durch die Bestätigung der Reservierung durch den Kunden
Der Kunde bestätigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor jeder Reservierung gelesen zu haben und verpflichtet sich, sie allen Teilnehmern seiner Gruppe mitzuteilen.